BJÖRN ZIOLKOWSKI
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RECHTSANWALT

Rechtsgebiete

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt grundsätzlich im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Im Folgenden werden Ihnen Rechtsgebiete dargestellt, die  als Schwerpunktbereiche regelmäßig Gegenstand unserer Tätigkeit sind.

 

Erbrecht

Ein komplexes Rechtsgebiet, welches bereits bei der Gestaltung von Testamenten für Einzelpersonen, Ehepaare (Berliner Testament), Unternehmer (Fortsetzungsklauseln in Gesellschaftsverträgen), und Grundstücks-, sowie Hofüberlassungsverträgen,  bereits zu Lebzeiten von hoher Bedeutung für denjenigen ist, der seinen Nachkommen etwas hinterlassen möchte. Die Gestaltung dieser -vorweggenommenen- Nachfolgeregelungen gilt es so rechtssicher und unter Beachtung steuerlicher Aspekte (Erbschaftssteuerreform) anzugehen, dass Klarheit für die Nachkommen im Erbfall gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, so entstehen Erbstreitigkeiten, über die Auslegung und Wirksamkeit von Testamenten, sowie über Pflichtteils,- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Immobilien- und Mietrecht

Ist der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie geplant, sind alle mit dem Eigentum daran verbundenen Rechtspositionen abzuwägen, die ein solches Geschäft mit sich bringt. Bspw. können Dienstbarkeiten auf dem Grundstück lasten, die ein preisbildender Faktor sind oder gar im Falle des Verschweigens einen Rücktrittsgrund vom Grundstückskaufvertrag darstellen können. Zudem sollte der Veräußerer bedenken, dass ein etwaiger Veräußerungsgewinn, je nach Sachverhalt, nicht zwangsläufig einkommensteuerpflichtg sein muss. Hierzu ist eine strategische anwaltliche Beratung vor Durchführung eines derartigen Geschäfts sinnvoll. Nach Abschluss dessen, kann ein solcher Grundstückskaufvertrag auf etwaige Rückgewährrechte (Rücktritt, Wandelung) hin zu überprüfen sein, wenn dazu Anlass, aufgrund etwaiger erheblicher Sach- oder Rechtsmängel, gegeben ist und ob weitere Umstände vorliegen, die die Unwirksamkeit eines -in der Regel- vereinbarten Gewährleistungsausschlusses herbeiführen.

Im Übrigen ergeben sich zahlreiche weitere Rechte und Pflichten, die mit der Ausübung des Rechts am Eigentum einer Immobilie verbunden sind. Beispeilhaft sind Abwehr- und Unterlassungsrechte gegenüber bestimmter Handlungen von Nachbarn bzw. sog. Störern zu nennen, wobei hier oftmals eine Schlichtung zu einem tragbaren und vor allem dauerhaften Ergebnis für beide Seiten führen kann. Erst wenn die Schlichtung erfolglos gewesen ist, ist es zulässig gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Im Mietrecht ist diese Klagevoraussetzung allerdings nicht erforderlich. Mieter und Vermieter -Besitzer und Eigentümer - sind verbunden durch eine Immobilie, aufgrund unterschiedlicher Interessen. Der Mieter will seinen Bereich der Lebens- und/oder Geschäftsausübung schaffen. Der Vermieter hingegen ist am Erhalt des Objekts und an der Erzielung von Erträgen aus der Vermietung und Verpachtung interessiert. Bei der jeweiligen Wahrnehmung und Wahrung dieser Interessen, durch Ausgestaltung von Mietverträgen, der Kündigung dieser, sowie der Räumung des Mietraums, oder dem diesbezüglichen Schutz, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber ist auf Grundlage des Arbeitsvertrages, eines etwaigen Tarifvertrages, sowie der einschlägigen arbeitsrechtlich relevanten Gesetze dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt. Zugleich bieten diese Grenzen dem Arbeitnehmer Rechtsschutz innerhalb dieses Über- und Unterordnungsverhältnisses. Nicht selten werden diese Grenzen von beiden Seiten überschritten. Bei der Lösung der dadurch entstehenden Konflikte, sei es durch die strategische Vorgehensweise bei Aussprache einer Kündigung oder der Vertretung bei Kündigungsschutz und damit verbundenen Folgesachen, wie Lohnfortzahlung, Urlaubsabgeltung usw., ist anwaltliche Beratung und Vertretung -ohne genaue Kenntnis dieser Materie- zwingend notwendig.

Gesellschafts- und Handelsrecht - Existenzgründungen
Auch in diesem Rechtsbereich ist die "Weichenstellung" bereits bei Gründung von entscheidender Bedeutung, um besser auf Konflikte, die innerhalb einer Gesellschaft entstehen können, vorbereitet zu sein. Abgesehen davon, dass Haftungsrisiken durch die Wahl der Rechtsform (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR, KG, Verein) bei Gründung oder einer späteren Umwandlung minimiert werden können, sind dabei ebenfalls steuerliche, sowie handels- und insolvenzrechtliche Aspekte von entscheidender Bedeutung und erfordern eine umfassende anwaltliche Beratung, bevor eine diesbezügliche Entscheidung -gerade bei Existenzgründern- getroffen wird.

Versicherungsrecht

Fast jeder Bereich des Lebens wird durch eine Form der Versicherung abgedeckt. Dies stellt einen Versuch der Risikominimierung, zumindest der wirtschaftlichen, dar. Doch ist der Versich-erungsfall erst einmal eingetreten, kann es im Einzelfall schwierig sein, den versprochenen Versicherungsschutz auch -vollumfänglich- zu erlangen. Es gilt Fragen zu klären, ob Zeit- oder Neuwert einer Sache ersetzt werden, oder ob der Schaden auch der Versicherung rechtzeitig angezeigt wurde.

Im Bereich der Lebensversicherungen kann es sinnvoll sein, Widerrufsbelehrungen auf deren Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dies immer dann, wenn eine Verschlechterung der Überschussbeteiligungen, entgegen dem ursprünglich prognostizierten Betrag, absehbar ist und eine Rückabwicklung des Vertrages wirtschaftlich vorteilhafter ist.